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Das Energie-Redaktionsteam "DIE NEUE SCHMATZ" hat in mehreren Workshops Vorschläge für die künftige Energiesituation der Ruhrtalstadt Mülheim erarbeitet - hier das Ergebnis:
 

Energiekonzeptvorschläge für die Ruhrtalstadt Mülheim an der Ruhr - Stand Dezember 2024 

1. Einleitung Die Ruhrtalstadt Stadt Mülheim befindet sich in einer strategischen Position im Herzen Nordrhein-Westfalens. Mülheim war berühmt für die Nutzung von Mühlen und Wasserkraft bei Beginn des Industriezeitalters (z.B. Fabrikkanal). 

Mülheim hat auch künftig die Möglichkeit, eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Energien einzunehmen. Dieses Energiekonzept legt dar, wie die Ruhrtalstadt ihre Energieversorgung nachhaltiger gestalten, ihre CO2-Emissionen reduzieren und eine resiliente Energieinfrastruktur aufbauen kann. 


2. Zielsetzung Das Energiekonzept verfolgt folgende Hauptziele: 

  • Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2035 um 70 % im Vergleich zu 1990 zur Vermeidung von hohen Steuerbelastungen der Bürger aufgrund von EU-Vorgaben.
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch auf 60 % bis 2035.
  • Steigerung der Energieeffizienz in Wohngebäuden, Industrie und öffentlichen Einrichtungen.
  • Aufbau einer krisensicheren, resilienten, dezentralen und bürgernahen Energieinfrastruktur.
  • Schaffung von Redundanzen bei möglichen Angriffen auf die Energieinfrastruktur u.a. Errichtung von Schutzvorrichtungen, Sicherung der IT-Infrastruktur durch redundante Systeme. 
  • Bau von Netzersatzanlagen zur Sicherstellung der Basisfunktionen "Kritische Infrastruktur".


3. Analyse des Status quo 

  • Energieverbrauch: Der Energieverbrauch der Stadt verteilt sich wie folgt: 35 % Industrie, 30 % Verkehr, 25 % Haushalte und 10 % öffentliche Einrichtungen.
  • Erneuerbare Energien: Der aktuelle Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch liegt bei 18 %.
  • CO2-Emissionen: Mülheim emittierte im Jahr 2022 etwa 2,5 Millionen Tonnen CO2.
  • Infrastruktur: Es gibt eine Vielzahl von Potenzialen für Photovoltaik, Windkraft und Geothermie / Wasserkraft , die bislang nur teilweise ausgeschöpft sind.

  

4. Maßnahmen 

4.1 Ausbau erneuerbarer Energien 

  • Photovoltaik:
  • Installation von Solaranlagen auf städtischen und privaten Gebäuden.
  • Förderprogramme für Photovoltaik auf Ein- und Mehrfamilienhäusern.
  • Windkraft:
  • Identifikation geeigneter Flächen für Windkraftanlagen.
  • Kooperation mit Nachbarstädten und  Energiegenossenschaften für bürgernahe Projekte.
  • Geothermie / Wasserkraft (Ruhr)
  • Erkundung des Potenzials tiefer Geothermie für die Beheizung von öffentlichen Einrichtungen und Wohngebieten. 
  • Prüfung der Nutzung von weiteren Wasserkraftwerken in der Ruhr.

4.2 Energieeffizienz steigern 

  • Gebäudesanierung:
  • Einführung eines Sanierungsfahrplans für private und öffentliche Gebäude.
  • Förderung von Dämmung, energieeffizienten Fenstern und Heizsystemen.
  • Stilllegung energieineffizienter Gebäude / Abriss / Neubau
  • Industrie:
  • Beratung und finanzielle Anreize für Unternehmen, energieeffiziente Technologien einzuführen. Bestimmte Industrien wurden bereits und werden durch hohe Strompreise bzgl. Stilllegung / Verknappung von Gasinfrastruktur und steigende CO2-Steuer verdrängt oder eingestellt.
  • Wenn noch vorhanden: Nutzung von Abwärme für Fernwärmenetze.

4.3 Verkehrswende 

  • Förderung des öffentlichen Nahverkehrs:
  • Ausbau des Bus- und Bahnnetzes mit emissionsfreien Fahrzeugen.
  • Günstige Tarife und bessere Taktung.
  • Stilllegungen nicht effizienter Verkehrseinrichtungen (z.B. Tunnel)
  • Rad- und Fußverkehr:
  • Ausbau eines sicheren und durchgehenden Radwegenetzes.
  • Förderung von fußgängerfreundlichen Bereichen.
  • Elektromobilität:
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos.
  • Anreize für Unternehmen, E-Fahrzeuge in ihre Flotten aufzunehmen.

4.4 Dezentralisierung der Energieversorgung 

  • Energiegenossenschaften:
  • Gründung und Unterstützung lokaler Energiegenossenschaften.
  • Quartierslösungen:
  • Einrichtung von Energiequartieren mit gemeinschaftlicher Strom- und Wärmeerzeugung.
  • Speichertechnologien:
  • Ausbau von Batteriespeichern und Power-to-X-Technologien.


5. Finanzierung und Förderung 

  • Nutzung von Bundes- und EU-Förderprogrammen ohne Eigenbeteiligung.
  • Einführung eines kommunalen Klimafonds.
  • Kooperation mit Nachbarstädten, der Wirtschaft und privaten Investoren.


6. Monitoring und Evaluation 

  • Jährliche Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen.
  • Einbindung der Bürger:innen durch Transparenzportale und Beteiligungsformate.
  • Anpassung des Energiekonzepts an neue technologische und gesetzliche Rahmenbedingungen.


7. Ausblick Mit diesem Energiekonzept strebt die Ruhrtalstadt Mülheim eine zukunftsfähige, klimaneutrale und sozial gerechte Energieversorgung an. Durch die konsequente Umsetzung der Maßnahmen kann Mülheim nicht nur seine Klimaziele erreichen, sondern auch einen Beitrag zur Energiewende in Deutschland leisten und die Lebensqualität seiner Einwohner:innen weiter verbessern. 

 

Ruhrtalstadt Mülheim  ©  Arbeitskreis „EnergieMülheim“ der Redaktion „Die Neue Schmatz“, Ruhrtalstadt Mülheim, Delle 54 – 60, 45468 Mülheim an der Ruhr 

Projektleitung "Die Neue Schmatz"

 (A.I.) im Treppenhaus der Redaktion in der Ruhrstraße 3 in 45468 Mülheim an der Ruhr (Foto: Jürgen Brinkmann, artfocus, Rheinbach)

DIE GASHEIZUNG BLEIBT DRIN!

von unserem Redakteur Andreas Ingramm

 

Kurz gesagt: Es lohnt sich, die 2023 eingebaute Gasheizung im Mehrfamilienhaus zu behalten, weil sie rechtlich, wirtschaftlich und strategisch bis mindestens 2045 eine stabile, kalkulierbare und politisch akzeptierte Übergangstechnologie bleibt – trotz CO₂‑Abgabe und trotz des Getöses um das neue GEG.


🎯 Kernaussage

Die 2023 eingebaute Gasheizung ist voll GEG‑konform, hat lange Nutzungsfristen, verursacht keine Austauschpflicht, und die CO₂‑Kosten bleiben – selbst mit 50 % Vermieteranteil – geringer als die Investitions- und Folgekosten eines vorgezogenen Heizungstauschs. Gleichzeitig schützt sie vor Fehlinvestitionen, solange die kommunale Wärmeplanung noch völlig unklar ist.


🧱 1. Rechtliche Sicherheit: 2023 = Bestandsschutz bis weit nach 2045

  • Gasheizungen, die ab 2022 eingebaut wurden, dürfen bis zum Ende ihrer Lebensdauer betrieben werden.
  • Keine Austauschpflicht durch das GEG.
  • Keine Pflicht zur Hybridisierung.
  • Keine Pflicht zur 65%-EE‑Erfüllung, solange die Heizung läuft.

Das ist ein massiver Vorteil, weil alle politischen Eingriffe sich auf Neubauten oder Heizungswechsel ab 2024 konzentrieren.


💸 2. CO₂‑Abgabe: 50 % Vermieteranteil ist günstiger als jede Alternative

Selbst wenn der Vermieter 50 % der CO₂‑Kosten trägt:

  • Bei einem MFH mit ordentlicher Dämmung (Effizienzklasse D–E) liegen die CO₂‑Kosten pro Wohnung oft nur bei 80–150 € pro Jahr.
  • Der Vermieteranteil: 40–75 € pro Jahr.

Dem gegenüber stehen:

  • Wärmepumpe im MFH: 80.000–200.000 €
  • Hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher, neue Leitungen: +20–40 %
  • Elektrische Ertüchtigung: +10.000–50.000 €
  • Stromkosten für WP steigen weiter, Netzentgelte explodieren.

Die CO₂‑Abgabe ist im Vergleich ein Rundungsfehler.


🧮 3. Wirtschaftlich: Die Gasheizung ist abgeschrieben – die Wärmepumpe nicht

Eine 2023 eingebaute Gasheizung:

  • ist bezahlt,
  • läuft effizient,
  • hat geringe Wartungskosten,
  • verursacht keine Investitionsrisiken.

Eine Wärmepumpe im MFH dagegen:

  • hat unklare Lebensdauer (10–15 Jahre realistisch),
  • ist extrem teuer im Service,
  • braucht teuren Strom,
  • ist abhängig von Netzstabilität und Strompreispolitik.

Der Vermieter spart jedes Jahr fünfstellige Beträge, indem er NICHT umrüstet.


🏛️ 4. Kommunale Wärmeplanung: Wer jetzt umrüstet, riskiert Fehlinvestitionen

Bis 2028 müssen Kommunen entscheiden:

  • Fernwärmegebiet
  • Wasserstoffgebiet
  • Wärmepumpengebiet
  • Mischgebiet

Wer heute umrüstet, riskiert:

  • dass die Kommune später Fernwärme vorschreibt
  • dass die WP nicht mehr zulässig ist
  • dass die Investition wertlos wird
  • dass Mieter Modernisierungsumlagen nicht akzeptieren

Die Gasheizung ist die einzige Technologie, die alle Szenarien übersteht.


🧊 5. Gasheizungen sind im MFH technisch überlegen

  • Sie liefern hohe Vorlauftemperaturen (70–80 °C), die Altbauten brauchen.
  • Sie funktionieren unabhängig von Strompreisspitzen.
  • Sie sind robust, wartungsarm und langlebig.
  • Sie verursachen keine Schallprobleme (WP-Außengeräte).
  • Sie benötigen keine Komplettsanierung des Heizsystems.


🛡️ 6. Vermieter-Risiko: Mit Gasheizung minimal

Mit Gasheizung:

  • keine Modernisierungsumlage nötig
  • keine Mieterproteste
  • keine Schallschutzklagen
  • keine Stromlastprobleme
  • keine Netzanschlusskosten
  • keine Fördermittelrisiken
  • keine technischen Überraschungen


🧩 7. Politisch: Die Gasheizung ist längst wieder akzeptiert

Nach dem GEG‑Chaos 2023/24 hat die Politik:

  • Gasheizungen nicht verboten
  • Wasserstoffoptionen offen gelassen
  • Bestandsschutz garantiert
  • CO₂‑Kosten gedeckelt
  • WP‑Förderung reduziert
  • Strompreise nicht stabilisiert

Die Gasheizung ist wieder der „ruhige Pol“ im Wohnungsmarkt.


🧠 Fazit

Die 2023 eingebaute Gasheizung ist für Vermieter im MFH die wirtschaftlich rationalste, rechtlich sicherste und strategisch klügste Lösung – und bleibt es voraussichtlich über Jahrzehnte.

Die CO₂‑Abgabe ist ein politisches Feigenblatt, aber kein Kostenfaktor, der auch nur annähernd an die Risiken und Kosten eines Heizungstauschs heranreicht. 

Besucher der Ausstellung von Martin Sieverding (ganz rechts) in der Ruhr Gallery

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